Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download
AGB.pdf
Adobe Acrobat Dokument 107.1 KB

Lieber Kunde, bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen aufmerksam, denn mit Ihrer Anmeldung/Buchung erkennen Sie diese an. Sie gelten für alle Tageserlebnisse (Bausteine) und Reisen (Pauschalen) von TOUR ORIGINAL. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

 

Inhaltsverzeichnis

 

Anmeldung, Bestätigung

Bezahlung

Leistungen, Preise

Kinderermäßigung

Leistungs- und Preisänderungen

Rücktritt vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren

Umbuchung, Ersatzperson

Reiseversicherungen

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Witterung - Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

Abhilfe / Minderung / Kündigung

Haftung

Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

Datenschutz

Gerichtsstand / Allgemeines

 

1. Anmeldung, Bestätigung

 

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie TOUR ORIGINAL den Abschluss des Dienstleistungs- oder Reisevertrages verbindlich an oder erteilen TOUR ORIGINAL den entsprechenden Vermittlungsauftrag für Gästeführungen. Der Dienstleistungs-, Vermittlungs- oder Reisevertrag wird für TOUR ORIGINAL verbindlich, wenn diese Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigt.

 

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Buchungen von Institutionen oder Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Incentive- oder Event-Agentur) so ist der bezeichnete Anmelder als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner.

 

1.3 Für Buchungen die schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen, gilt: Nach der Anmeldung/Buchung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung/Rechnung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen sowie Zahlungsdaten enthält. Die Bestätigung erfolgt durch Zusendung der Bestätigung/Rechnung per E-Mail, per Post oder persönliche Aushändigung in der Buchungsstelle Friedrich-Ebert-Str. 5, 55218 Ingelheim.

 

2. Bezahlung

 

2.1 Bei Tageserblebnissen ist der vollständige Preis bis spät. 30 Tage vorher zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigeren Anmeldungen ist die Zahlung sofort fällig. Soweit nicht anders vereinbart ist die Zahlung per Überweisung oder per Barzahlung in der Geschäftsstelle der TOUR ORIGINAL zu leisten.

 

2.2 Gutscheine gelten als Zahlungsmittel. Wird ein Gutschein zur Zahlung eines Tageserlebnisses (Bausteins) genutzt, gilt der Gutschein mit der Zahlung als eingelöst. Damit kommt ein Reisevertrag nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen zustande.

 

2.3 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann TOUR ORIGINAL von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. TOUR ORIGINAL kann bei Rücktritt vom jeweiligen Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren verlangen.

 

3. Leistungen, Preise

 

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Ausschreibungen (z.B. Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung. Vor Vertragsschluss kann TOUR ORIGINAL jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

 

3.2 Angaben zur Dauer von Tageserlebnissen und Führungen sind Circa-Angaben.

 

3.3 Sonderwünsche, individuelle Preisgestaltung: TOUR ORIGINAL bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Die Mitnahme von Haustieren ist auf vorherige Anfrage gestattet.

 

3.4 Betreuung: Bei den angebotenen Reisen werden Sie durch Leistungsträger vor Ort oder die Telefonhotline von TOUR ORIGINAL betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Bestätigung/Rechnung.

 

4. Kinderermäßigungen

 

Maßgebend ist das Kindesalter zum gebuchten Termin bzw. bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes teilnehmende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen sind möglich und werden in der Bestätigung/Rechnung schriftlich fixiert. Bei falschen Altersangaben ist TOUR ORIGINAL berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis nach zu erheben.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

 

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von TOUR ORIGINAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. TOUR ORIGINAL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt gewährt.

 

5.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TOUR ORIGINAL den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Tageserlebnis/Reise zu verlangen, wenn der TOUR ORIGINAL in der Lage ist, ein Tageserlebnis/Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Leistung.

 

5.3 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

 

6. Rücktritt vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren

 

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/dem Tageserlebnis zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TOUR ORIGINAL. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

 

6.2 Wenn Sie von der Reise/dem Tageserlebnis zurücktreten oder wenn Sie die Reise/das Tageserlebnis nicht antreten, verliert TOUR ORIGINAL den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Original Landreisen AG, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise/des Tageserlebnis nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren stehen unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Termin/Reisebeginn. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.

 

6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten einfindet.

 

6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise/Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von TOUR ORIGINAL in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.

 

6.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

 

Bei Reisepauschalen:

 

· bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

 

· vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

 

vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

vom 11. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.

 

Bei Tageserlebnissen (Bausteinen):

 

· vom 10.-4. Tag vor dem Termin 50% des Preises

 

· ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise werden 100% fällig.

 

7. Umbuchung, Ersatzperson

 

7.1 Auf Ihren Wunsch nimmt TOUR ORIGINAL, soweit durchführbar, bis 3 Tage vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis 31. Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, ab 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises pro Person erhoben. Die Umbuchungsgebühr beträgt Minimum 5 Euro. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft.

 

7.2 Bis zum Reiseantritt/Termin des Tageserlebnisses kann der Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag bzw. Dienstleistungs-/Vermittlungsvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an TOUR ORIGINAL. TOUR ORIGINAL kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist TOUR ORIGINAL berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

 

8. Reiseversicherungen

 

Tour ORIGINAL empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 

9.1 TOUR ORIGINAL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TOUR ORIGINAL oder durch die durchführende und von TOUR ORIGINAL beauftrage Person (Führer) vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. TOUR ORIGINAL behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. TOUR ORIGINAL muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

 

9.2 TOUR ORIGINAL kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von der Reise / dem Tageserlebnis zurücktreten (Zugang beim Reisenden). TOUR ORIGINAL informiert Sie, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.

 

9.3 Im Fall des Rücktritts von TOUR ORIGINAL ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise / Tageserlebnis zu verlangen, wenn TOUR ORIGINAL in der Lage ist, eine solche Reise / Tageserlebnis ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von TOUR ORIGINAL diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Teilnehmer von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise / Tageserlebnis keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

9.4 TOUR ORIGINAL behält sich bei Tageserlebnissen das Recht vor, im Falle witterungsbedingter Hindernisse (nach gutgläubigem Ermessen) die Veranstaltungen abzusagen. Der Gast kann dann wahlweise kostenlos auf einen anderen Termin oder eine andere Leistung umbuchen oder erhält im Gegenwert der gebuchten Leistung einen Gutschein.

 

10. Witterung - Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

 

10.1. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Tageserlebnisse/Führungen gilt:

 

(1) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Tageserlebnisse/Führungen bei jedem Wetter statt.

 

(2) Witterungsgründe berechtigen demnach den Teilnehmer bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum der Teilnehmer so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung objektiv unzumutbar ist.

 

(3) Liegen solche Verhältnisse bei Veranstaltungs-/Führungsbeginn vor oder für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten,, so bleibt es sowohl dem Teilnehmer bzw. dem Auftraggeber und dem Führer bzw. TOUR ORIGINAL als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

 

(4) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Führer bzw. TOUR ORIGINAL als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Teilnehmers bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

 

10.2 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

 

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

 

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.

 

11. Abhilfe / Minderung / Kündigung

 

11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. TOUR ORIGINAL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. TOUR ORIGINAL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

11.2 Der Reisende/Teilnehmer kann nach Rückkehr von der Reise/nach Beendigung des Tageserlebnisses eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

 

11.3 Wird eine Reise/ein Tageserlebnis infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TOUR ORIGINAL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den jeweiligen Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, TOUR ORIGINAL erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TOUR ORIGINAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende/Teilnehmer den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet TOUR ORIGINAL nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

12. Haftung

 

12.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende/Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise/des Tageserlebnis beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise/das Tageserlebnis vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

 

12.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche: Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis/Teilnahmepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden/Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TOUR ORIGINAL herbeigeführt wird oder

b) soweit TOUR ORIGINAL für einen dem Reisenden/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen TOUR ORIGINAL gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises/Teilnahmepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden/Teilnehmer und Reise/Tageserlebnis. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

12.4 TOUR ORIGINAL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. TOUR ORIGINAL haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch TOUR ORIGINAL ursächlich geworden ist.

 

12.5 Die Beteiligung an allen Aktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Für Unfälle haftet TOUR ORIGINAL nur, wenn eindeutiges Verschulden vorliegt. TOUR ORIGINAL empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

 

12.6 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen: Jeder Reisende/Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Veranstalter (TOUR ORIGINAL oder dem beauftragen Führer) mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier). Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie in der Rechnung/Bestätigung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Gepäcktransfers empfiehlt TOUR ORIGINAL dringend unverzüglich an Ort und Stelle anzuzeigen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck TOUR ORIGINAL anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

 

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 12.6.

 

13.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

 

13.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

 

13.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 13.2.1 und 3.2.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

 

13.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

13.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

 

14. Datenschutz

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Darüber hinaus werden Sie auch zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informiert, soweit uns hierfür eine Einverständniserklärung vorliegt. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht mehr wünschen, können Sie dies jederzeit unter info@tour-original.de erklären.

 

15. Gerichtsstand / Allgemeines

 

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reise-/Geschäftsbedingungen.

 

15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TOUR ORIGINAL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

15.3 Der Kunden kann TOUR ORIGINAL nur an dessen Sitz verklagen.

 

15.4 Für Klagen von TOUR ORIGINAL gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.